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Soforthilfe für die Erdbebenopfer in der Altstadt von Aleppo

Nach den persönlichen Nachrichten und Fotos, die uns direkt von Menschen aus Aleppo erreichen und die das Ausmaß der Zerstörung durch das Jahrhundertbeben zeigen, muss man nun Familien  helfen, deren historische Wohnhäuser strukturelle Instabilität zeigen und einzustürzen drohen. Es ist notwendig, diese Häuser zu stabilisieren und Mauern abzustützen, damit die Bewohnerinnen und Bewohner in ihren Häusern bleiben können. Eventuell sind temporäre Unterkünfte bereitzustellen. Damit können wir den Menschen in Aleppo direkt helfen! Mehr Informationen dazu finden Sie in diesem Artikel.

Aus dem Team des Syrian Heritage Archive Projects (SHAP), das durch die „Freunde des Museums für Islamische Kunst e.V.“ seit 10 Jahren unterstützt wird, reist ein syrischer Mitarbeiter im März nach Aleppo, um sich über die Situation der Altstadthäuser ein genaues Bild zu machen und dort sofort notwendige Hilfe zu koordinieren. Die für diese Arbeit nötigen direkten Kontakte vor Ort in Aleppo haben sich im Laufe des Projektes entwickelt.

Ihre Spende fließt direkt in die maßgeschneiderte Hilfe für vom Einsturz bedrohte historische Wohnhäuser. Bauingenieure werden unter Einbeziehung des zuständigen beratenden Statikers beauftragt, die Familien der an stärksten betroffenen Häuser bei Konsolidierungsarbeiten aktiv zu unterstützen. 
Bitte spenden Sie für die so dringende Soforthilfe als Reaktion auf die humanitäre Krise! Über die erfolgten Maßnahmen vor Ort werden wir Sie unmittelbar informieren.


Freunde des Museums für Islamische Kunst im Pergamonmuseum e.V.
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Commerzbank AG Berlin
Verwendungszweck: Hilfe Aleppo

Spenden per Überweisung direkt an den Verein

Die Freunde des Museums für Islamische Kunst im Pergamonmuseum e.V. sind aufgrund ihrer gemeinnützigen Arbeit nach dem Freistellungsbescheid (16.11.2022) des Finanzamtes für Körperschaften I in Berlin, StNr. 27/655/53633, für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetztes von der Körperschaft und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Zur Vermeidung von Kosten bei gemeinnützigen Organisationen zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen bei Kleinspenden unter 300,- € gilt § 50 Abs. 2 EstDV (vereinfachter Zuwendungsnachweis: Kontoauszug, Einzahlungsbeleg).

Gerne stellen wir Ihnen eine Spendenquittung aus. Schreiben Sie uns eine E-Mail an info@fmik.de oder Ihre Postanschrift in den Verwendungszweck bei Überweisungen.

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